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AGB Ostseehotel Baabe

Allgemeine Geschäftsbedingungen der M & M Hotelmanagement Mahlow GmbH in Deutschland und Ihrer Betriebsstätten in der EU

1.Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der M & M Hotelmanagement Mahlow GmbH als Betriebsführungsgesellschaft aller Betriebsstätten in Deutschland mit Dritten (Gast) geschlossen werden. Durch die Bestätigung einer Reservierung des Gastes erkennt dieser die AGB an. Diese Bedingungen liegen im Hotel aus und durch diese Tatsache allein sind sie dem Kunden, den Gästen sowie Dritten ausreichend zur Kenntnis gebracht. Die AGB werden mit jeder Reservierungsbestätigung per Mail oder Briefpost übersendet.
Und sind auf der Seite www.ostseehotel-baabe.com in aktueller Fassung hinterlegt.

2. Reservierungen
Alle Reservierungen werden in Form einer schriftlichen Reservierungsbestätigung durch das jeweilige Hotel versandt. An dieses Angebot hält sich das Hotel 10 Tage gebunden. Der Gast muss dann innerhalb einer Optionsfrist das Angebot mit einer Zahlung von 20 % des Übernachtungsgesamtpreises bestätigen und geht damit einen Gastaufnahmevertrag mit dem jeweiligen Hotel ein. Mit diesem Vertragsabschluss sind dann innerhalb eines fest vereinbarte Zeiträume, 80 % des Übernachtungsgesamtpreises als Anzahlung zu leisten.
Wird keine Anzahlung nach Ablauf der Optionsfrist auf das Betriebskonto der jeweiligen Betriebsstätte geleistet, ist die Reservierung unwirksam und wird storniert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Übernachtung wenn keine Vorauszahlung geleistet worden ist. Für Übernachtungen mit Hotelgutscheinen gelten die Bedingungen der Hotelgutscheine. Diese sind auf den Hotelgutscheinen aufgedruckt!
In allen Betriebsstätten der M & M Hotelmanagement Mahlow GmbH kann die Endrechnung in Bar (Euro), EC Karte und Visa- Master Card oder per Vorkasse Banküberweisung beglichen werden. Aus grundsätzlichen Erwägungen ist eine Kredit Kartenzahlung nur mit einer zusätzlichen Zahlungsgebühr von bis zu 2 % der Rechnungssumme möglich.
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung unter ceo@mm-hotel.com oder eines Vorgesetzten der Betriebsführungsgesellschaft.

3. Garantierte Reservierungen nach 18.00 Uhr
Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung zu 100 % im Voraus bezahlt hat.
Bei nicht erscheinen des Gastes wird der volle Übernachtungsbetrag in Rechnung gestellt und für die Folgetage 80 % des Zimmerpreises. Nicht in Anspruch genommen Leistungen werden nicht erstatte oder verrechnet.

4. Rücktritt durch den Gast
Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt durch den Kunden, wird durch die Betriebsführungsgesellschaft eine Entschädigung verlangt. Bis 21 Tage vor Anreisetag werden 30% Stornierungsgebühren erhoben. Bis 14 Tage vor Anreisetag werden 40 % Stornierungsgebühren erhoben. Bis 7 Tage vor Anreisetag werden 50 % Stornierungsgebühren erhoben. Bei weniger als 4 Tage vor Anreise, Nichtanreise 80% Stornierungsgebühren. Die Stornierungsgebühren werden vom vereinbarten Arrangement Preis berechnet. (unter Arrangement Preis versteht man den vom Hotel in Rechnung gestellten Gesamtpreis auf der Reservierungsbestätigung)

4a. Bearbeitungsentgelt bei Umbuchungen, Veränderungen oder Stornierung einer bestätigten Buchung oder Nachsendung der Hotelrechnung aufgrund von Nichtzahlung vor Ort.
Bei einer Stornierung einer Buchung oder garantierten Buchung werden die 20 % des Übernachtungsbetrages als Bearbeitungsentgelt einbehalten.
Bei einer Umbuchung oder Stornierung wird generell ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 € pro Vorgang/ Buchung in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt, wenn das Hotel die Hotelrechnung an den Gast wegen Nichtbezahlung vor Ort im Hotel per Post, Fax oder E-Mail senden muss wird ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 Euro pro Rechnung in Rechnung gestellt.

4b. Rücktritt durch das Hotel
Das Hotel kann jederzeit die Zimmer des Gastes stornieren und Ihm soweit eine Anzahlung geleistet wurde die Anzahlung zurück erstatten. Dem Gast ergeben sich daraus keine Schadenersatzansprüche. Das Hotel ist nicht verpflichtet eine Ausweichunterkunft zu stellen.

4c. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast aus nicht durch die Betriebsführungsgesellschaft zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Gastes auf eine anteilige Rückerstattung.

5. Gewährleistung und Haftung
Die Betriebsführungsgesellschaft haftet im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der eigenen Beschreibungen und der ordnungsgemäßen Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Für Wertgegenstände wie z.B. Geld, Wertpapiere, Schmuck wird keine Haftung bei Verlust in den Hotelzimmern übernommen. Eine Haftung erfolgt nur dann, wenn die Wertgegenstände in ihrem Depot an der Rezeption zur Verwahrung übergeben worden sind. Für den Verlust von Gegenständen in den Hotelzimmern ist die Haftungshöchstgrenze das 5 fache des Übernachtungspreises. Eine Haftung ist generell ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Gast, einem Begleiter des Gastes oder einer Person die der Gast bei sich aufgenommen hat oder durch die Beschaffenheit der Sachen sowie durch Höhere Gewalt verursacht wird. Der Parklatz der Betriebsstätten einschließlich aller Wege und Gebäude sind Privateigentum. Für Schäden an KFZ wird keine Haftung übernommen. Sollten Gäste auf dem Gelände oder in den Gebäudeteilen zu Schaden kommen wird die Haftung nur gewährt, wenn die Schäden durch das Personal oder fahrlässige Verstöße der Betriebsführungsgesellschaft verursacht wird. In jedem Fall muss dieser Schaden sofort und unmittelbar mitgeteilt werden, eine Haftung ist ansonsten ausgeschlossen. Eine Haftung ist generell ausgeschlossen, sollte der Schaden in einem für Gäste nicht vorgesehenen Bereich entstanden sein. Im Falle eines Todesfalls durch die Betriebsführungsgesellschaft als Verursacher ist die Haftung unbegrenzt. Der Gast haftet für Schäden und den Verlust von Gegenständen der Betriebsführungsgesellschaft( Hotelzimmerschlüssel, Parkberechtigungskarte, Möbel usw.) die durch Ihn verursacht worden sind. Es gelten die Bedingungen des BGB. Das Hotel wird für den Verlust der Parkplatztransponder oder Zimmerschlüssel/-Karte 50 Euro als Schadenersatz und Wiederbeschaffung in Rechnung stellen und behält sich vor eine Kaution in selbiger Höhe für die Bereitstellung zu verlangen. Die Kaution wird mit Rückgabe der Sachen dem Gast gutgeschrieben. Es obliegt dem Schadenverursacher einen geringern Schaden nachzuweisen.

5a. Sicherheit im Hotel
Alle Betriebsstätten der M & M Hotelmanagement Mahlow GmbH werden mit einer Kameraanlage überwacht.
Der Gast hat die Obliegenheit, der Betriebsführungsgesellschaft Nicht-Hotelgäste ( Besucher ) sofort zu melden und dafür Sorge zu tragen, dass die Hotelfremde Begleitung (Besucher) keinen Schaden am Eigentum der Betriebsführungsgesellschaft verursacht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Eintritt eines Schadens der Hotelgast für die Schäden seines Besuchers aufkommen muss. Im Interesse aller Hotelgäste bitten wir Besucher nicht in die Hotelanlage mit zu nehmen oder nur in den öffentlichen Bereichen (z.B. Restaurants oder Außen Gastronomie) zu empfangen.

6. Reklamationen
Der Gast hat die Obliegenheit, der Betriebsführungsgesellschaft einen eventuellen Mangel der vereinbarten Leistungen, unverzüglich noch während des Aufenthaltes im jeweiligen Hotel, anzuzeigen. Die Betriebsführungsgesellschaft wird unverzüglich, gerechtfertigte Mängel der vereinbarten Leistungen, innerhalb des Gastaufnahmevertrages beseitigen, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist. Änderungen des Baubestandes der Hotels sind ausgeschlossen.
Alle Ansprüche des Gastes erlöschen mit der Bezahlung des Rechnungsbetrages. Ohne unverzügliche Anzeige eines Reisemangels während des Aufenthaltes im jeweiligen Hotel, erlöschen alle Schadensersatzansprüche an die Betriebsführungsgesellschaft.

7.Aufrechnungsverbot
Der Gast ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises an das jeweilige Hotel die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

8. Mitgebrachte Speisen und Getränke
In den öffentlichen Bereichen ist das verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet. Eine Zubreitung von Speisen in den Hotelzimmern wird ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann das 5 fache des Übernachtungspreises als Entschädigung in Rechnung gestellt werden. Für Schäden an den Einrichtungsgegenständen im Hotel verursacht durch den Gast oder deren Begleiter, haftet der Gast bis zur Höhe der Neuanschaffung und auch für die dadurch entstehende eventuelle Nichtvermietbarkeit von Hotelzimmern. Für Mitgebrachte elektrische Geräte zum Kochen, Backen, Kühlen, Wasserkocher und Kaffeemaschinen sind ausdrücklich aus versicherungstechnischen Gründen verboten. Der Gast wird sofort mit der außer Betriebnahme des Gerätes beauftragt und hat Energiekosten in Höhe von mindestens 7,00 Euro je Tag als Entschädigung und Stromkostenbeitrag zu zahlen. Sollte der Gast die außer Betriebnahme nicht durchführen, kann dieses Verhalten zum sofortigen Verweis des Hotels und Grundstück führen.

9. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist das Amtsgericht Zossen.

9 a. AGB
Veränderte AGB sind sofort nach Erscheinen gültig & ersetzen die vorherigen sofort. Ist der Vertragspartner nicht damit einverstanden kann er innerhalb von 7 Kalendertagen den neuen AGB widersprechen, dieser Widerspruch wird nur akzeptiert wenn das Hotel seine Zustimmung gibt.

Fassung VI/ 2019 sofort  gültig- nach §9a (30.01.2011) Copyright M & M Hotelmanagement Mahlow GmbH mail@mm-hotel.com